Staatliche Zuschüsse bis 30.000 Euro – Energieeffizient Bauen (KfW-Kredit 153)
Wenn Sie ab 24.01.2020 nach KfW-Effizienzhaus-Standard 55, 40 oder sogar 40 Plus bauen, erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent der durch die KfW gewährleisteten Darlehenssumme je Wohneinheit. Bei zinsgünstigen Krediten von bis zu 120.000 € für den Neubau eines energieeffizienten Eigenheims nach KfW-Effizienzhaus 40 Plus erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 25 Prozent (bis zu 30.000 €). Beim KfW-Effizienzhaus-Standard 40 beträgt der Tilgungszuschuss 20 Prozent (bis zu 24.000) und beim KfW-Effizienzhaus 55 sind es 15 Prozent (bis zu 18.000) der Darlehenssumme.
Zum KfW-Kredit 153
Insbesondere, wenn Sie dabei auf die Kombination effizienter Erdgas-Technologien mit erneuerbaren Energien setzen, können Sie von weiteren Zuschüssen profitieren. Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten Sie eine Förderung in Höhe von bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten für Ihre Investition in eine Gas-Wärmepumpe bzw. bis zu 30 Prozent für eine Solarkollektoranlage. Jedoch ist die Messlatte hierfür hoch: Voraussetzung ist eine große Solar-Anlage, die u. a. durch ein sog. "Solaraktivhaus" mit einem solaren Deckungsgrad von mind. 50 Prozent definiert wird, bzw. Wärmepumpen, die eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von 4,5 nachweisen müssen. Eine Brennstoffzellenheizung wird mit bis zu 28.200 Euro über den KfW-Zuschuss Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (KfW-Zuschuss 433) bezuschusst.
Unabhängig von den Fördervoraussetzungen im Neubau gelten weiterhin die vorgeschriebenen erneuerbaren Anteile an der Deckung des Wärme-/Kälteenergiebedarfs gemäß § 5 EEWärmeG: Solarthermie 15 Prozent, feste Biomasse 50 Prozent, Wärmepumpe 50 Prozent. Nach aktuellem Stand sollen diese Mindestanteile auch mit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes gelten.