Wer darf den Energieausweis ausstellen?
Die Ausstellung von Energieausweisen müssen qualifizierte Energieberater übernehmen. Dies können z. B. Architekten, Ingenieure und Handwerker sein. Eine zentrale Zulassungsstelle gibt es allerdings nicht. Die dena bietet eine bundesweite Expertensuche für Aussteller von Energieausweisen an. Die Qualifikation der Aussteller wird vor der Aufnahme in die Datenbank durch die dena geprüft.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Wie ein normaler Ausweis für eine Person, muss auch der Energieausweis regelmäßig erneuert werden. Ab Datum der Ausstellung ist dieser zehn Jahre gültig. Das Datum der Ausstellung befindet sich auf dem ersten Blatt des Energieausweises. Nur wenn das Gebäude im Zusammenhang mit größeren Änderungen gemäß der Energieeinsparverordnung neu berechnet wird, ist ein neuer Ausweis notwendig.
Wie läuft eine Ausstellung des Energieausweises ab?
Suchen Sie sich einen Energieberater und lassen Sie sich beraten, welcher Energieausweis – verbrauchs- oder bedarfsorientiert – für Sie der passende ist. Bei einer eventuellen Vor-Ort-Besichtigung wird das Gebäude durch den Energieberater begutachtet, die relevanten Daten aufgenommen und die Baupläne besichtigt. Anschließend wird der Energieausweis erstellt und Ihnen postalisch oder persönlich übergeben.
Was kostet der Energieausweis?
Grundsätzlich hängen die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises von der Größe der Immobilie ab. Verbrauchsausweise können Online erstellt werden und sind bereits ab 50 Euro erhältlich. Bei Mehrfamilienhäusern mit bis zu sechs Wohneinheiten können die Kosten aber auch bei 250 Euro liegen. Die Erstellung eines Bedarfsausweises ist aufwendiger, insbesondere dann, wenn eine Vor-Ort-Begehung notwendig ist. Die Kosten liegen zwischen 300 und 500 Euro. Bei größeren Gebäuden wird häufig eine Grundpauschale zuzüglich einer Pauschale je Wohneinheit berechnet.
Wird der Energieausweis gefördert?
Nicht direkt, denn der Energieausweis ist nach der Energieeinsparverordnung Pflicht. Allerdings gibt es eine Förderung zur Energiesparberatung der BAFA. Im Rahmen dieser Energieberatung ist es leider nicht möglich, sich den Energieausweis erstellen zu lassen. Es werden jedoch gewisse Leistungen wie eine Thermografie der Gebäudehülle gefördert, die durchaus auch zur Ausstellung eines Energieausweises nötig sind. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten.
Sind die auf dem Ausweis gemachten Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften für den Eigentümer verpflichtend?
Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes, verpflichtet den Eigentümer jedoch nicht, die Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes umzusetzen oder sonstige Modernisierungen vorzunehmen. Die Vorschläge weisen auf kostengünstige Möglichkeiten hin, die Energieeffizienz zu verbessern, ersetzen jedoch keine Energieberatung. Aber auch ohne eine gesetzliche Verpflichtung sind Gebäudeeigentümer gut beraten, durch beispielsweise moderne Heiztechnik ihren hohen Energiebedarf zu reduzieren und so ihre Heizkosten zu minimieren.
Was bedeuten die neuen Energieeffizienzklassen?
Energieausweise enthalten eine Effizienzklasse ähnlich wie Elektrogeräte. Die Skala reicht von A+ bis H, wobei die Klassen A+, A und B – je nach Gebäudetyp – etwa derzeitigem Neubaustandard entsprechen. Je weiter hinten im Alphabet die Effizienzklasse liegt, desto schlechter ist der energetische Zustand des Hauses. Für die Klasseneinteilung ist der Wert für den Endenergiebedarf oder -verbrauch entscheidend.