ERDGAS – für die meisten Fahrzeuge eine gute Option

Mercedes B-Klasse (Quelle: erdgas mobil GmbH)

Mercedes B-Klasse (Quelle: erdgas mobil GmbH)

Erdgasbetriebene Fahrzeuge liegen im Trend. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) registriert immer mehr Zulassungen von Erdgasfahrzeugen, so dass es für die Automobilhersteller immer attraktiver wird, neue Erdgasfahrzeuge auf den Markt zu bringen.

Modellpalette

Immer mehr Hersteller produzieren Erdgasfahrzeuge. Einen aktuellen Fahrzeugkatalog gibt es online unter www.erdgas-mobil.de.

ERDGAS – auch für Ihr Auto eine gute Wahl

Grundsätzlich kann jedes benzinbetriebene Fahrzeug mit einem Ottomotor auch mit einem Gassystem nachgerüstet werden. Eine Ausnahme bilden lediglich Ottomotoren mit Direkteinspritzung. Vor der Entscheidung zur Nachrüstung eines Fahrzeugs wird die Beachtung folgender Hinweise empfohlen:

  • Bei Serienfahrzeugen trägt der Automobilhersteller allein alle Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, die aus der Sachmängelhaftung entspringen. Eine Nachrüstung kann diese Verpflichtungen für das Antriebssystem außer Kraft setzen und sie auf den nachrüstenden Betrieb bzw. den Nachrüstsystemhersteller übertragen.
  • Alle Komponenten der Gasanlage von Serienfahrzeugen unterliegen den hohen Qualitätsanforderungen der Automobilzulieferindustrie und sind mehrfach nach internationalen Standards auf ihre Langlebigkeit geprüft. Die Fahrzeuge durchlaufen im Entwicklungs- und Produktionszyklus die gleichen Sicherheits- und Crashtests wie die Fahrzeuge mit konventionellen Kraftstoffen. Dies ist bei nachgerüsteten Fahrzeugen nicht der Fall.
  • Die Gastanks werden beim werksseitigen Einbau teilweise im Unterboden des Fahrzeugs montiert, so dass zumeist kein oder nur geringer Platzverlust im Kofferraum hingenommen werden muss. Nachrüstungen hingegen sind meist mit einem Platzverlust im Kofferraum verbunden.
  • Die Motoren und der Katalysator können bei Serienfahrzeugen auf die höhere Verbrennungstemperatur und die höhere Klopffestigkeit von ERDGAS optimiert werden. Das Abgasverhalten wird in der Typgenehmigung und seit dem 01.10.2005 in der neuen Zulassungsbescheinigung (Teil 1), die den Kraftfahrzeugschein ersetzt, dokumentiert. Die Bestimmung des Abgasverhaltens bei individuell nachgerüsteten Fahrzeugen verbietet sich meist aus Kostengründen. Dies könnte möglicherweise dazu führen, dass Serienfahrzeuge steuerlich besser eingestuft werden.

Weitere Informationen

Auf der Seite www.erdgas-mobil.de finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.

www.erdgas-mobil.de

Entscheiden Sie sich für ERDGAS

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