Modellrechnung

Beim direkten Vergleich zwischen einer 20 Jahre alten Gas-Niedertemperatur-Heizung und einer modernen Strom erzeugenden Erdgas-Heizung (Mikro-KWK-Anlage) mit indirekt beheiztem Speicher ergibt sich bei der Modernisierung ein hohes Potenzial zur Energiekosteneinsparung von bis zu 35 Prozent.

Ausgangssituation

  • Bestandsgebäude: Einfamilienhaus Altbau
  • Wärmeschutzstandard gemäß Wärmeschutzverordnung von 1982 (WSchV82)
  • Wohnfläche: 150 m²
  • Nutzfläche: 209,3 m²
  • 4-Personen-Haushalt
  • Gas-Niedertemperatur-Heizung (Alter: 20 Jahre)
  • indirekt beheizter Speicher (Baujahr zwischen 1987 - 1994)
  • Wärmebedarf: rund 46.000 kWh pro Jahr
  • Stromverbrauch: 4.000 kWh pro Jahr

Sanierungsvariante

  • Strom erzeugende Erdgas-Heizung (Mikro-KWK-Anlage) mit Warmwasserbereitung
  • indirekt beheizter Speicher
  • gering investive Maßnahmen (Dämmung Keller-Verteilleitung, hydraulischer Abgleich und leistungsgeregelte Umwälzpumpe)

 

Ausgangssituation

 

Sanierungsvariante

 

 

 

 

Jahresenergiebedarf
an Wärme (Erdgas)

46.068 kWh/a

1

45.625 kWh/a

Grundpreis Erdgas

150 €/a

2

150 €/a

Energiepreis

0,053 €/kWh

3

0,053 €/kWh

Jahresenergiekosten für Wärme

2.592 €/a

2.568 €/a

Berechnung: 4 = 1 * 3 + 2
Die höhere Effizienz eines neu installierten Mikro-KWK-Gerätes führt zu einem geringeren Jahresenergiebedarf an Wärme. Daher kann mit etwa dem gleichen Energieeinsatz gegenüber dem Gas-NT-Kessel ein höherer Energieertrag erzielt werden.

Haushaltsstrombedarf

4.000 kWh/a

5

3.600 kWh/a

Strombezug

4.000 kWh/a

6

860 kWh/a

Grundpreis Strom

80 €/a

7

80 €/a

Energiepreis

0,214 €/kWh

8

0,214 €/kWh

Jahresstromkosten

936 €/a

264 €/a

Berechnung: 9 = 6 * 8 + 7
Der Strombedarf des Haushaltes wird vor der Sanierung mit 4.000 kWh/a angesetzt. Mit einem Mikro-KWK-Gerät verringert er sich auf 3.600 kWh/a, da die notwendige Hilfsenergie für den Betrieb des Mikro-KWK-Gerätes mit Zusatzbrenner durch dieses selbst erzeugt wird (Nettostromerzeugung).

Stromerzeugung

0 kWh/a

10

4.567 kWh/a

davon eingespeiste Strommenge

0 kWh/a

11

1.827 kWh/a

davon selbstgenutzter Strom

0 kWh/a

12

2.740 kWh/a

Bezug, um Strombedarf zu decken

4.000 kWh/a

6

860 kWh/a

Berechnung: 6 = 5 - 12
Vom selbsterzeugten Strom (10) werden 40 % ins Stromnetz eingespeist (11) und 60 % selbstgenutzt (12). Zum Haushaltsstrombedarf (5) ergibt sich dabei eine Differenz (6), die über das Stromnetz bezogen wird.

Rückerstattung der Energiesteuer*

0 €/a

13

251 €/a*

Einspeisevergütung

0 €/a

14

171 €/a

Förderung selbstgenutzter Strom

0 €/a

15

140 €/a

Förderung

0 €/a

16

562 €/a

Berechnung: 13 = 1 * 0,0055 € | 14 = 11 * 0,0934 € | 15 = 12 * 0,0511 | 16 = 13 + 14 + 15 [bei einer Förderung über 10 Jahre]
Rückerstattung der Energiesteuer je kWh ERDGAS in Höhe von 0,0055 €/kWh; Summe der Einspeisevergütung je eingespeiste kWh Strom in Höhe von 0,0934 €/kWh; KWK-Zuschlag je selbstgenutzte kWh Strom in Höhe von 0,0511 €/kWh. Die Einspeisevergütung und der KWK-Zuschlag für den selbstgenutzten Strom werden entsprechend KWK-Gesetz über 10 Jahre gewährt – nach den ersten 10 Jahren entfallen diese.

* Seit 1. April 2012 wird die Steuerentlastung für kleine KWK-Anlagen nach § 53 Absatz 1
  Satz 1 Nummer 2 EnergieStG vorübergehend ausgesetzt. Grund ist eine Verzögerung
  der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Entsprechende Entlastungs-
  anträge können dennoch gestellt werden. Eine Auszahlung der Entlastungsbeträge
  erfolgt aber nur im Falle der EU-Genehmigung.

Zusammenfassung

Jahresenergiekosten für Wärme

  2.592 €/a

4

2.568 €/a

Jahresstromkosten

  936 €/a

9

264 €/a

Förderung

  0 €/a

16

 562 €/a

Energiekosten im 1. Jahr

3.528 €/a

17

2.270 €/a

 

 

 

 

  Energiekostenersparnis

 

18

1.258 €/a (etwa 35 %)

Berechnung: 17 = 4 + 9 - 16 | 18 = 3.528 € - 2.270 €
Unterm Strich können in dem berechneten Modell mit einem neuen Mikro-KWK-Gerät bis zu 35 % der jährlichen Energiekosten eingespart werden – und das 10 Jahre lang. Wird die jährliche Ersparnis in Höhe von 1.258 € auf die ersten 10 Jahre berechnet, ergibt sich eine Gesamt-Ersparnis in Höhe von 12.580 €.

Download

Die Berechnung – Ermittlung der Energiekosteneinsparung bei einer Modernisierung mit einer Strom erzeugenden Erdgas-Heizung (Mikro-KWK-Anlage) – wurde vom Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden (iTG) durchgeführt.

Berechnung der Energiekosteneinsparung beim Einsatz eines Mikro-KWK (iTG)

Kurzfassung der Modellrechnung als PDF

Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel

In der Modellrechnung wurde der staatliche Zuschuss für Mini-KWK-Anlagen in 2012 nicht berücksichtigt.

Laut BAFA können neue Blockheizkraftwerke bis 20 kWel in Bestandsbauten nach diesem Förderprogramm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten zum Beispiel sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen, sogenannte Strom erzeugende Heizungen, mit einer Leistung von 1 kWel 1.500 Euro.

Darüberhinaus fördern auch viele Stadtwerke und Energieversorger/-dienstleister den Neubau oder die Umstellung auf eine Strom erzeugende Erdgas-Heizung.

Auf der Internetseite des BAFA ist die Liste der förderfähigen KWK-Anlagen (Herstellerliste) veröffentlicht.

Liste unter www.bafa.de ansehen 

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Förderung

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